Dr. Hille Heinemann Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB
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November 2025
Überblick über die Gesellschaftsformen zur Unternehmensgründung
Vor dem Beginn eines Start-ups oder eines Unternehmens stellen sich viele die Fragen „Welche ist die richtige Rechtsform für mein Unternehmen?“ und im Zuge dessen „Was sind die Gründungsvoraussetzungen?“. Da mit der Wahl der Rechtsform bedeutende Unterschiede für die Haftung bestehen können und sich die Wahl auch steuerlich auswirken kann, ist hier eine wichtige erste Weiche zu stellen, bei der viele Umstände zu berücksichtigen sind. Daher sollen die nachstehenden Ausführungen als eine erste Entscheidungshilfe dienen.
Diese rechtlichen Fragestellungen sollten stets beachtet werden, um dem jungen Unternehmen keine Hürden in den Weg zu legen.
Welche Formen von Gesellschaften gibt es?
Grundsätzlich werden Gesellschaften in Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften aufgeteilt.
Für Personengesellschaften gilt, dass diese aus natürlichen Personen bestehen und die Gesellschafter*innen grundsätzlich auch persönlich haften. Hier liegt der Fokus zumeist auf der persönlichen Zusammenarbeit der Gesellschafter*innen.
Formen der Personengesellschaften sind die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (die „GbR“ oder auch „BGB-Gesellschaft“, §§ 705 ff. BGB), die Kommanditgesellschaft (die „KG“, §§ 161 ff. HGB), die Offene Handelsgesellschaft („OHG“, §§ 105 ff. HGB) und die Partnerschaftsgesellschaft („PartG“, § 1 ff. PartG).
Kapitalgesellschaften sind hingegen juristische Personen, bei welchen die Haftung grundsätzlich auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt ist.
Formen der Kapitalgesellschaft sind die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) („UG (haftungsbeschränkt)“, §§ 1 ff. GmbHG, § 5a GmbHG), die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (die „GmbH“, §§ 1 ff. GmbHG) und die Aktiengesellschaft (die „AG“, §§ 1 ff. AktG).
Vor- und Nachteile der Personengesellschaften am Beispiel der GbR
Da die GbR als Grundform der Personengesellschaften gilt, können folgende Punkte für die Personengesellschaften beispielhaft angeführt werden.
Welche Vorteile hat eine GbR?
- Sie muss mindestens von 2 Personen geschlossen werden, die ein gemeinsames Ziel verfolgen
- Ein Gesellschaftsvertrag kann grundsätzlich formfrei geschlossen werden
- Keine bzw. geringe Kosten für die Gründung der Gesellschaft
- Ein Mindestkapital ist nicht erforderlich
Welche Nachteile hat eine GbR?
- Die Gesellschafter*innen haften persönlich und unbeschränkt als Gesamtschuldner
- Es fällt die Einkommenssteuer statt der Körperschaftssteuer an (dies kann auch ein Vorteil bei kleinen Gewinnen sein)
- Geringeres Ansehen im Geschäftsverkehr mangels vorgeschriebenen Eigenkapitals und Eintragung
Vor- und Nachteile einer GmbH
Entsprechend stellen sich die Vor- und Nachteile der GmbH größtenteils als Kehrseite einer GbR dar.
Welche Vorteile hat eine GmbH?
- Grundsätzlich keine persönliche Haftung der Gesellschafter*innen
- Höheres Ansehen im Geschäftsverkehr aufgrund des vorgeschriebenen Eigenkapitals und der Eintragung
- Geringere Steuerlast bei hohen Gewinnen insbesondere durch Reinvestition
Welche Nachteile hat eine GmbH?
- Höhere formale Anforderungen an die Errichtung, da die notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrages sowie die Eintragung ins Handelsregister erforderlich ist
- Aufgrund der formalen Anforderungen entsprechend längere Gründungsdauer
- Erhöhter initialer Kapitalaufwand durch das erforderliche Stammkapital i.H.v. 25.000,00 Euro, wovon mindestens die Hälfte zur Gründung eingebracht werden muss, sowie hinzutretende Notarkosten
- Laufende Kosten für doppelte Buchführung und Bilanzierung sowie Jahresabschlüsse
Vor- und Nachteile einer AG
Die Aktiengesellschaft ist insbesondere für wachstumsorientierte Unternehmen geeignet.
Welche Vorteile hat eine AG?
- Ausschließliche Haftung mit der Einlage der Aktionär*innen
- Erhöhung des Eigenkapitals durch Streuung grundsätzlich leicht möglich
- Juristische Personen können Aktionärinnen sein
- Sehr hohes Ansehen im Geschäftsverkehr, auch im Ausland
Welche Nachteile hat eine AG?
- Hohe Gründungskosten durch Mindestnennbetrag des Grundkapitals i.H.v. 50.000,00 Euro sowie Kosten der notariellen Beurkundung und Prüfberichte
- Hoher Gründungsaufwand unter anderem durch notarielle Beurkundung, Gründungsbericht, Handelsregistereintragung
- Weitgehende gesetzliche Regelungen zu Organen, Abschlüssen sowie Satzungsstrenge
- Mit den Regelungen und Organen einhergehende komplexere Entscheidungswege
Fazit: Das individuelle Betätigungsfeld ist entscheidend
Aus den genannten Punkten wird deutlich, dass die Gesellschaftsformen jeweils mit gravierenden Unterschieden voneinander abweichen, die auch nach Gründung die Geschäfte beeinflussen. Aufgrund der Formstrenge des Gesellschaftsrechts sind alternative Gestaltungsmöglichkeiten grundsätzlich nicht möglich, jedoch bestehen hier Mischformen wie beispielsweise die GmbH & Co. KG oder KGaA sowie europäische Gesellschaften wie z.B. die SE.
Entscheidend ist die initiale Abschätzung der Gründer*innen im Hinblick auf die Haftung, das Tätigkeitsfeld und die Kapitalerbringung.
Um die bestmögliche Gesellschaftsform für Ihr Unternehmen zu finden, sind viele Aspekte zu beachten, welche gegebenenfalls ohne hinreichende Beratung übersehen werden könnten. Diese können in ihrer Konsequenz zum Scheitern des jungen Unternehmens führen und im schlimmsten Fall zur persönlichen Haftung der Gesellschafter*innen.
Nach erfolgreicher Wahl der Gesellschaftsform ist ein weiterer wichtiger Aspekt die Erstellung eines Gesellschaftsvertrages sowie die Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen zur Errichtung der Gesellschaft, die den Bedürfnissen des Unternehmens und der Gründer*innen entspricht.
Wenn Sie Fragen rund um das Thema Gründung einer Gesellschaft haben, wenden Sie sich an unsere erfahrenen Fachanwälte für Handels- und Gesellschaftsrecht mit weiterer Expertise. Wir unterstützen Sie gerne bei der rechtssicheren Gestaltung Ihres Unternehmens oder Start-ups.
Mark Stanich
Rechtsanwalt
