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März 2020

Geld löst sich in Rauch auf

Das LG Arnsberg verneint mit Urteil vom 13.09.2019 sämtliche Schadensersatzansprüche für einen verbrannten Geldbetrag von 520.000,00 €.

Die Parteien waren ursprünglich Freunde. Der Kläger, Besitzer einer Autowerkstatt, hatte den Beklagten als Freundschaftsdienst darum gebeten, während des Winterurlaubs des Klägers und seiner Lebensgefährtin über den Jahreswechsel 2014/2015 auf dessen Werkstatt aufzupassen und dort nach dem Rechten zu sehen. Der Beklagte empfand die Temperatur in der Werkstatt als zu kalt, weswegen er die Heizung in der Werkstatt anstellte. Der Kläger behauptete später, er habe vor dem Antritt der Reise in Anbetracht der Finanzkrise nahezu seine gesamten Ersparnisse – einen Betrag von 540.000,00 € – in eben jenem Heizkessel versteckt. Er habe aus diesem Grund die Heizungsanlage auch bewusst vor Urlaubsantritt demontiert. Der Beklagte war jedoch fähig, die Heizungsanlage zusammenzubauen und diese in Betrieb zu nehmen. Als der Kläger aus dem Urlaub zurückkehrte, musste er feststellen, dass sich seine Ersparnisse wortwörtlich weitgehend in Rauch aufgelöst hatten. Lediglich ein Betrag von 20.000,00 € konnte mithilfe der Bundesbank rekonstruiert werden. Die nicht mehr wiederherzustellenden 520.000,00 € verlangte er nun als Schadensersatz von dem Beklagten.

Das LG Arnsberg lehnte sämtliche Ansprüche unter Hinweis darauf ab, dass die Schadensverursachung dem Beklagten nicht zugerechnet werden könne. Niemand müsse ernstlich damit rechnen, dass ein Geldbetrag von 540.000,00 € in einem Heizkessel versteckt sei. Der Kläger hatte den Beklagten auch nicht vor Urlaubsantritt über das Versteck informiert. Rechtsmittel gegen die Entscheidung des LG Arnsberg wurden nach hiesigem Kenntnisstand bislang nicht eingelegt.

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