Dr. Hille Heinemann Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB

Pröllstraße 24 | 86157 Augsburg.

Telefon +49 (0) 821.650 534-0

Oktober 2022

FAQ Vorweggenommene Erbfolge – Schenkung zu Lebzeiten

Was bedeutet vorweggenommene Erbfolge?

Überträgt eine Person bereits zu seinen Lebzeiten Vermögen auf seine künftigen Erben, wird dieser Vorgang als vorweggenommene Erbfolge bezeichnet. Die Übertragung wird dabei in der Erwartung vorgenommen, dass der Erwerber im Erbfall das Vermögen ohnehin bekommen soll. Die häufigste Übertragungsform bei der vorweggenommenen Erbfolge ist die Schenkung.

Warum kann die vorweggenommene Erbfolge durch Schenkung sinnvoll sein?

Die vorweggenommene Erbfolge durch Schenkung kann zur Strukturierung der Vermögensübergabe an die nächste Generation, Versorgung des Schenkers und seiner Angehörigen und Reduzierung der Steuerlast genutzt werden.

  • Wie kann ich durch eine vorweggenommene Erbfolge die Vermögensübergabe an die nächste Generation strukturieren?
    Grundsätzlich geht der Nachlass des Erblassers auf die einzelnen Erben anteilig über. Das führt allerdings noch nicht zu einer Zuordnung von Vermögensgegenstände an einzelne Erben. Vielmehr sind die Erben an jedem Vermögensgegenstand entsprechend ihrem Anteil am Gesamtnachlass beteiligt. Dies kann zu Streit zwischen den Erben über die Verteilung des Nachlasses führen. Um das zu verhindern, empfiehlt es sich, die Verteilung der wesentlichen Vermögensgegenstände (z.B. Immobilien) auf die zukünftigen Erben bereits zu Lebzeiten zu regeln.
  • Welche Möglichkeiten bietet die vorweggenommene Erbfolge, um den Schenker und seine Angehörigen zu versorgen?
    Durch die Schenkung wird der Vermögensgegenstand vom Erblasser auf den künftigen Erben übertragen. Dem Erblasser stehen in diesem Fall regelmäßig nur noch die Rechte zu, die er sich im Schenkungsvertrag vorbehalten hat. Folgende Punkte können beispielsweise in einen Schenkungsvertrag aufgenommen werden

    • Nießbrauchrecht,
    • Verfügungsbeschränkungen/Rückfallklauseln,
    • Rentenzahlungsansprüche,
    • Pflegeverpflichtungen,
    • Erb- und Pflichtteilsverzicht/Ausgleichspflichten.
  • Wodurch kann die vorweggenommene Erbfolge zu einer Reduzierung der Steuerlast führen?
    Durch die Regelung des Nachlasses zu Lebzeiten, können alle zehn Jahre die Schenkungssteuerfreibeträge voll ausgeschöpft werden. Aufgrund der hohen Freibeträge für Ehegatten und Kinder können somit erhebliche Vermögenswerte unter Einsparung von Erbschaftsteuer übertragen werden.Verzichtet der Beschenkte im Zuge der Schenkung auf seinen Erb- und Pflichtteil, fällt dieser Teil den übrigen Erben zu. Der Beschenkte kann in diesem Fall auch keine Pflichtteilsansprüche geltend machen.Wird im Schenkungsvertrag die Ausgleichung der Schenkung gegenüber den Erben angeordnet, muss der Beschenkte im Erbfall die erhaltene Schenkung bei der Erbauseinandersetzung gegenüber seinen Miterben ausgleichen.Für bestimmte Schenkungen des Erblassers zu Lebzeiten können Pflichtteilsberechtigte einen sogenannten Pflichtteilsergänzungsanspruch geltend machen. Dabei kann der Pflichtteilsberechtigte den Betrag verlangen, um den sich sein Pflichtteil erhöhen würde, wenn der geschenkte Vermögensgegenstand noch im Nachlass des Erblassers wäre. Der Pflichtteilsberechtigte muss sich aber auch bestimmt Schenkung, die er selbst erhalten hat, auf seinen Pflichtteil anrechnen lassen.

Gerne werden unsere Experten im Bereich Vermögen Sie unterstützen.

 

Thorsten Ruffing
Rechtsanwalt
Telefon: +49 821. 650 53 40
E-Mail:ruffing@dr-hille-heinemann.de

Weitere Interessante Beiträge zum Thema

Steuerfreie Übertragung des Familienheims: Was Sie beachten sollten

Die Übertragung des Familienheims will gut geplant sein. Lesen Sie hier, was Sie tun müssen, um die Steuerbefreiung zu nutzen.

Herausforderungen beim Management-Buy-Out

Erfahren Sie in unserem Blogartikel, welche speziellen Herausforderungen und Lösungen beim Management-Buy-Out auftreten und wie Sie einen reibungslosen Übergang gewährleisten.

Zivilrechtliche Besonderheiten bei der Übertragung von Grundstücken auf Minderjährige

Entdecken Sie die zivilrechtlichen Besonderheiten bei der Grundstücksübertragung auf Minderjährige. Regeln, Vertretung, Schenkung.

Die Familienstiftung – die Lösung für Erblasser?

Erfahren Sie, wie die Familienstiftung als flexible Lösung zur Vermögensübertragung & Nachfolgeplanung genutzt werden kann!

Steuerberaterhaftung für Sozialversicherungspflicht bei Durchführung der Lohnbuchhaltung

Informationen zur Steuerberaterhaftung für Sozialversicherungspflicht bei Durchführung der Lohnbuchhaltung. Hat der Steuerberater eine Hinweispflicht? Jetzt mehr erfahren!

Drei Generationen: Vorweggenommene Erbfolge