Dr. Hille Heinemann Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB

Pröllstraße 24 | 86157 Augsburg.

Telefon +49 (0) 821.650 534-0

Ihre Rechtsanwälte für Unternehmenskäufe, M&A in Augsburg, Schwaben & Bayern

Kauf oder Verkauf von Unternehmen, aber auch Unternehmensbeteiligungen, sind anspruchsvolle und komplexe Vorgänge, die eine kompetente Beratung von erfahrenen Rechtsanwälten benötigt. Dr. Hille Heinemann Rechtsanwälte hat sich eine einschlägige Expertise im Bereich M&A für kleine und mittelständische Betriebe (small caps, mid caps) erworben. Als Rechtsanwälte im Gesellschaftsrecht  befassen sie sich mit dem Konzept des Unternehmenskaufes, auch als rechtliche Schnittstelle zu Steuerberatern und Unternehmensberatern sowie Insolvenzverwaltern.

Die Rechtsanwälte von Dr. Hille Heinemann Rechtsanwälte begleiten als Rechtsanwälte für Handelsrecht und Gesellschaftsrecht die Beteiligten bereits bei der Vorbereitung des M&A-Prozesses, beraten und gestalten Vorbereitungsmaßnahmen, um optimale Ausgangsvoraussetzungen für den Unternehmenskauf zu schaffen. Sie gestalten Verschwiegenheitsvereinbarungen (NDA) und Vorverträge (Letter of Intent, Memorandum of Understanding).

Sie beraten die Struktur des Unternehmenskaufes, etwa als Share Deal (Anteilsverkauf) oder Asset Deal (Erwerb von Wirtschaftsgütern), und dies auch aus der Insolvenz (distressed M&A).

Bewertung bei Unternehmenskäufen, M&A

  • Gestaltung von Kaufpreisklauseln
  • Strategie und Umsetzung bei Garantie-Klauseln
  • Vertretung in Streitigkeit nach Unternehmenskauf (Post-Merger-Conflict)
  • NDA, Geheimhaltungsvereinbarungen
  • Vorbereitende Betreung: Gestaltung von Letter of Intent (LoI), Memorandum of Understanding (MoU)
  • Unternehmenskäufe aus der Krise (Distressed M&A)

Bei der Gestaltung von Unternehmenskaufverträge gilt es, die richtigen Kaufpreisregelungen zu formulieren, um einerseits den Verkäufer sicher seinen Kaufpreis erlangen zu lassen, andererseits dem Käufer Möglichkeiten des Regresses im Falle eines mangelhaften Unternehmenskaufes zu erhalten. Dazu zählt auch die Beratung der Unternehmen und Gesellschaften im Bereich der Garantieklauseln und der Haftungsbegrenzung (de-minimis-Haftung; Haftungsbegrenzung).

Auch im Anschluss eines abgeschlossenen Unternehmenskaufvertrages sind Rechtsanwälte für Handels- u. Gesellschaftsrecht gefragt, um Themen wie die Integration des erworbenen Unternehmens oder der Unternehmensbeteiligung in das Zielunternehmen (target company) zu begleiten. Wenn Probleme bei der Umsetzung des Unternehmenskaufes entstehen, besteht die Gefahr von Rechtsstreitigkeiten, etwa wenn der Kaufpreis nicht vertragsgemäß bezahlt wird oder eine Verletzung der Garantien im Raum steht. Hier kann Dr. Hille Heinemann Rechtsanwälte mit seinen Erfahrungen auf dem Spezialgebiet des sog. Post-Merger-Prozesse mit Erfolg zur Seite stehen.

Legal Due Diligence

  • Prüfung von Verträgen und rechtlichen Unternehmensstrukturen
  • Prüfung von Gesellschaftsverträgen
  • Prognostische Bewertung von laufenden Rechtsstreitigkeiten
  • Erstellung eines Legal Due Diligence Report
  • Gestaltung von Datenraumvereinbarungen
  • Betreuung bei „Vendor-Due-Diligence“

Der Käufer eines Unternehmens hat ein gesteigertes Interesse daran, das Risiko aus dem Unternehmenskauf so gering wie möglich zu halten. Dabei kommt er an einer due-diligence- Prüfung nicht vorbei. Das gilt sowohl im Bereich Steuern als auch Recht. Die Abläufe einer due Diligence stehen in der Regel unter hohem Zeitdruck. Deshalb ist es wichtig, auf die Erfahrung von Rechtsanwälten zu setzen, die als Rechtsanwälte für Handels- und Gesellschaftsrecht auf dem Gebiet des Gesellschaftsrechts Erfahrung mit der legal due diligence haben und diese ein steuern können. Dr. Hille Heinemann Rechtsanwälte haben in vielen Prozessen des Unternehmenskaufes Käufer begleitet und können Ihre Erfahrung als Anwälte für Gesellschaftsrecht Ihren Mandanten zugutekommen lassen. Dies beginnt bereits bei der organisatorischen Gestaltung der legal due diligence, der logistischen und zeitlichen Steuerung, findet Ausdruck in der Gestaltung von Datenraumvereinbarungen und zeigt sich in der Beherrschung der Kommunikation zwischen den vielen unterschiedlichen beteiligten Beratern, Anwälten, Geschäftsführern und Gesellschaften.

Hille Heinemann Anwalt für Unternehmenskäufe

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Vorsicht beim Unternehmensverkauf – Haftung trotz Haftungsausschluss

Bei Unternehmensverkäufen wird in den Kaufverträgen regelmäßig vereinbart, dass der Verkäufer keinerlei Gewährleistung übernimmt. Stattdessen vereinbaren die Kaufvertragsparteien einen umfassenden Garantienkatalog, für welchen der Verkäufer unabhängig von einem Verschulden jedenfalls eintreten will.

Due Diligence und Haftung beim Unternehmenskauf

Bei Unternehmenskäufen ist man gut beraten, eine vorherige Prüfung des Unternehmens, welches man erwerben will (Zielunternehmen), durchzuführen. Für Geschäftsführer des kaufenden Unternehmens gehört eine solche Prüfung zu den zwingenden Geschäftsführerpflichten.

Kaufpreisklauseln in Unternehmenskaufverträgen

Unternehmensverkäufe sind ein großes Risiko, weil der Vertragsinhalt sehr stark dafür maßgeblich ist, welcher Kaufpreis letztlich beim Veräußerer landet. Außerdem kann die Gestaltung der Kaufpreisklausel den vielleicht zunächst positiven Eindruck des angebotenen Kaufpreises für ein Unternehmen schnell relativieren.

Durchgriffshaftung – Risiko für den GmbH-Gesellschafter

Nach § 13 Abs. 2 GmbHG haftet für Verbindlichkeiten der GmbH grundsätzlich nur das Gesellschaftsvermögen. Eine Haftung der Gesellschafter mit ihrem Privatvermögen für Verbindlichkeiten der GmbH scheidet regelmäßig aus.

Haftungsfalle Sozialversicherungsrecht im Steuerberatermandat

Das Sozialversicherungsrecht birgt für Steuerberater ein erhebliches Haftungsrisiko. Hier können im Bereich der Steuerberaterhaftung binnen kürzester Zeit hohe Haftungssummen im Raum stehen und eine Deckung durch die Berufshaftpflichtversicherung wird regelmäßig abgelehnt.

Informationsrechte des GmbH-Gesellschafters

Wenn der Gesellschafter nicht selbst Mitglied der Geschäftsführung ist, benötigt er über die GmbH Informationen, um fundierte Entscheidungen treffen zu können oder um in Auseinandersetzungen mit anderen Gesellschaftern zu bestehen.

Arbeitsverhältnis: Neue Organisationspflichten des Arbeitgebers bei wesentlichen Vertragsbedingungen

Am 01.08.2022 tritt das vom Deutschen Bundestag verabschiedete neue Nachweisgesetz für Arbeitsverhältnisse in Kraft. Sein Anlass ist die Arbeitsbedingungen-Richtlinie (EU) 2019/1152, durch die sich die organisatorischen Anforderungen an Arbeitgeber erhöhen.

Eine toxische Mischung – Auswirkungen der Insolvenz auf Mietverträge

Wenn Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung vorliegen, kann der eine GmbH verpflichtet sein, Insolvenz anzumelden. Wird diese beantragt und ein Insolvenzverfahren eröffnet, hat nun der Insolvenzverwalter das Wort. Während die Geschäftsführung ihre Befugnisse überwiegend verliert, gleichwohl aber nicht aus dem Amt scheidet, übernimmt dieser für die Frage der Vermögensverwaltung das Ruder.

FAQ: GmbH-Geschäftsführer – Abberufung, Amtsniederlegung, Kündigung

Wichtige Fragen und Antworten rund um Abberufung, Amtsniederlegung und Kündigung des Geschäftsführers in einer GmbH.

Amtsniederlegung des GmbH-Geschäftsführers beseitigt nicht seine Auskunftspflicht gegenüber der Gesellschaft

Mit Beschluss vom 22. Juni 2021 hat der BGH (II ZR 140/20) zur Darlegungs- und Beweislast einer GmbH im Zusammenhang mit der Geltendmachung von Schadensersatz- und Auskunftsansprüchen gegen einen ehemaligen Geschäftsführer einer GmbH Stellung bezogen.

BGH schließt Deckungslücke bei D&O-Versicherung

Der BGH ist den Entscheidungen der Oberlandesgerichte entgegengetreten und hat hervorgehoben, dass es sich bei dem Erstattungsanspruch des Insolvenzverwalters gegenüber einem Geschäftsführer für Zahlungen, die dieser zulasten des Vermögens der insolventen Gesellschaft während der Insolvenzreife veranlasst hatte, von der D & O-Versicherung gedeckt sei.

Die Limited nach BREXIT: Beschränkte Haftung verschwindet!

Durch das jüngste Urteil des Oberlandesgerichts München bietet die auch in Deutschland verbreitete Gesellschaftsform der britische Limited aufgrund des BREXIT ihren Gesellschaftern keine beschränkte Haftung mehr.

BGH stellt klar: Wie haftet der Kommanditist in der Insolvenz

Der Kommanditist einer GmbH & Co. KG haftet den Gläubigern der Gesellschaft bis zur Höhe seiner Einlage. Die Haftung ist ausgeschlossen, wenn und soweit der Kommanditist seine Einlage an die Gesellschaft geleistet hat und dort belässt.

BGH ändert Rechtsprechung: Verjährung von Sozialversicherungsbetrug

Der BGH hatte in seinem Beschluss vom 01.09.2020 (Az. 1 StR 58/19) darüber zu entscheiden, zu welchem Zeitpunkt die Verjährung von Taten des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt gemäß § 266 Abs. 1 StGB beginnt.

Vollstreckungsschutz bei Corona-Soforthilfe

Gläubiger sog. Altforderungen, die vor dem 01.03.2020 entstanden sind, können nicht im Wege der Forderungspfändung auf die Corona-Soforthilfe zugreifen.

D&O-Versicherung: Deckungslücke bei Insolvenzverschleppung

Mit Hinweisbeschluss vom 04.03.2019 (Az.: 25 U 3606/17) bestätigt das OLG München die für Geschäftsführer einer GmbH gefährliche These des OLG Düsseldorf aus einem Urteil vom 20.07.2018, wonach der Versicherungsschutz einer klassischen D&O-Versicherung nicht die Inanspruchnahme des Geschäftsführers wegen Zahlungen umfasst:

EuGH ermöglicht Widerrufsjoker für Millionen deutscher Darlehensverträge

EuGH v. 26.03.2020 – AZ C-66/19

Mit wegweisendem Urteil vom 26.03.2020 kippt der Europäische Gerichtshof den Kaskadenverweis in der Widerrufsbelehrung gebräuchlicher Kreditverträgen in Deutschland und eröffnet so ein Widerrufsrecht für Millionen deutscher Darlehensverträge.

Erleichterungen im Zivil- und Wirtschaftsrecht aufgrund der Covid-19-Pandemie

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Corona und Arbeitsrecht

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Folgen des BREXIT

Nun ist er vollzogen, der BREXIT. Zum 31.01.2020 ist das vereinigte Königreich aus der Europäischen Union ausgeschieden. Die Briten haben dies großteils mit Jubel begrüßt. Die Katerstimmung dürfte folgen.

Das Bundeskorruptionsregister – Wer dort registriert ist, erhält keine öffentlichen Aufträge mehr

Das öffentlich-rechtliche Vergaberecht soll sicher stellen, dass alle privaten Unternehmen, die die ausgeschriebene Leistung grundsätzlich erbringen können, die Chance zur Auftragserteilung erhalten.

BREXIT und Verträge – höhere Risiken in Geschäftsbeziehungen nach Großbritannien?

Das Votum der Briten, aus der EU auszutreten, hat zahlreiche Auswirkungen auf bereits ge-schlossene Handelsverträge mit britischen Unternehmen.

Aktuelles Urteil: Wann ist ein Gesellschafter wirksam aus der Gesellschaft ausgeschlossen?

Es kommt immer wieder mal vor: Gesellschafter z.B. einer GmbH streiten sich und gehen dazu über, sich gegenseitig aus der Gesellschaft auszuschließen.

Aktuelles Urteil: Nachvertragliche Wettbewerbsverbote in Arbeitsverträgen wirksam?

Arbeitgeber sind sehr daran interessiert, dass das Know-how ihres Unternehmens bei ihnen bleibt und nicht zur Konkurrenz abwandert. Nur ist es leider so, dass dieses Know-how meistens in den Köpfen der Mitarbeiter wohnt. Und diese müssen sich nicht davon abhalten lassen, zur Konkurrenz zu gehen, und zwar mit ihrem Kopf und seinem Inhalt.

Unsere Kernkompetenzen:

Heinemann Fachanwalt für Gesellschaftsrecht und Handelsrecht
Hille Heinemann Anwalt für Steuerrecht
Heinemann Anwalt für Steuerberaterhaftung, Anwaltshaftung, Anlageberaterhaftung
Heinemann Anwalt für Organhaftung und Sozialversicherungshaftung
Heinemann Anwalt für Insolvenz, Zahlungsunfähigkeit, Überschuldung
Heinemann Anwalt für Vermögen, Erbe, Kapitalanlage
Heinemann Anwalt für Startups und Existenzgründer
Hille Heinemann Anwalt für Unternehmensnachfolge
Hille Heinemann Anwalt für Unternehmenskäufe
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Heinemann Anwalt für Immobilien, Marklerrecht, Grundstückskäufe
Heinemann Anwalt für Personal und Kündigung

Wir beraten Sie gerne!