Dr. Hille Heinemann Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB
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Ihre Rechtsanwälte für Unternehmenskäufe, M&A in Augsburg, Schwaben & Bayern
Kauf oder Verkauf von Unternehmen, aber auch Unternehmensbeteiligungen, sind anspruchsvolle und komplexe Vorgänge, die eine kompetente Beratung von erfahrenen Rechtsanwälten benötigt. Dr. Hille Heinemann Rechtsanwälte hat sich eine einschlägige Expertise im Bereich M&A für kleine und mittelständische Betriebe (small caps, mid caps) erworben. Als Rechtsanwälte im Gesellschaftsrecht befassen sie sich mit dem Konzept des Unternehmenskaufes, auch als rechtliche Schnittstelle zu Steuerberatern und Unternehmensberatern sowie Insolvenzverwaltern.
Die Rechtsanwälte von Dr. Hille Heinemann Rechtsanwälte begleiten als Rechtsanwälte für Handelsrecht und Gesellschaftsrecht die Beteiligten bereits bei der Vorbereitung des M&A-Prozesses, beraten und gestalten Vorbereitungsmaßnahmen, um optimale Ausgangsvoraussetzungen für den Unternehmenskauf zu schaffen. Sie gestalten Verschwiegenheitsvereinbarungen (NDA) und Vorverträge (Letter of Intent, Memorandum of Understanding).
Sie beraten die Struktur des Unternehmenskaufes, etwa als Share Deal (Anteilsverkauf) oder Asset Deal (Erwerb von Wirtschaftsgütern), und dies auch aus der Insolvenz (distressed M&A).
Bewertung bei Unternehmenskäufen, M&A
- Gestaltung von Kaufpreisklauseln
- Strategie und Umsetzung bei Garantie-Klauseln
- Vertretung in Streitigkeit nach Unternehmenskauf (Post-Merger-Conflict)
- NDA, Geheimhaltungsvereinbarungen
- Vorbereitende Betreung: Gestaltung von Letter of Intent (LoI), Memorandum of Understanding (MoU)
- Unternehmenskäufe aus der Krise (Distressed M&A)
Bei der Gestaltung von Unternehmenskaufverträge gilt es, die richtigen Kaufpreisregelungen zu formulieren, um einerseits den Verkäufer sicher seinen Kaufpreis erlangen zu lassen, andererseits dem Käufer Möglichkeiten des Regresses im Falle eines mangelhaften Unternehmenskaufes zu erhalten. Dazu zählt auch die Beratung der Unternehmen und Gesellschaften im Bereich der Garantieklauseln und der Haftungsbegrenzung (de-minimis-Haftung; Haftungsbegrenzung).
Auch im Anschluss eines abgeschlossenen Unternehmenskaufvertrages sind Rechtsanwälte für Handels- u. Gesellschaftsrecht gefragt, um Themen wie die Integration des erworbenen Unternehmens oder der Unternehmensbeteiligung in das Zielunternehmen (target company) zu begleiten. Wenn Probleme bei der Umsetzung des Unternehmenskaufes entstehen, besteht die Gefahr von Rechtsstreitigkeiten, etwa wenn der Kaufpreis nicht vertragsgemäß bezahlt wird oder eine Verletzung der Garantien im Raum steht. Hier kann Dr. Hille Heinemann Rechtsanwälte mit seinen Erfahrungen auf dem Spezialgebiet des sog. Post-Merger-Prozesse mit Erfolg zur Seite stehen.
Legal Due Diligence
- Prüfung von Verträgen und rechtlichen Unternehmensstrukturen
- Prüfung von Gesellschaftsverträgen
- Prognostische Bewertung von laufenden Rechtsstreitigkeiten
- Erstellung eines Legal Due Diligence Report
- Gestaltung von Datenraumvereinbarungen
- Betreuung bei „Vendor-Due-Diligence“
Der Käufer eines Unternehmens hat ein gesteigertes Interesse daran, das Risiko aus dem Unternehmenskauf so gering wie möglich zu halten. Dabei kommt er an einer due-diligence- Prüfung nicht vorbei. Das gilt sowohl im Bereich Steuern als auch Recht. Die Abläufe einer due Diligence stehen in der Regel unter hohem Zeitdruck. Deshalb ist es wichtig, auf die Erfahrung von Rechtsanwälten zu setzen, die als Rechtsanwälte für Handels- und Gesellschaftsrecht auf dem Gebiet des Gesellschaftsrechts Erfahrung mit der legal due diligence haben und diese ein steuern können. Dr. Hille Heinemann Rechtsanwälte haben in vielen Prozessen des Unternehmenskaufes Käufer begleitet und können Ihre Erfahrung als Anwälte für Gesellschaftsrecht Ihren Mandanten zugutekommen lassen. Dies beginnt bereits bei der organisatorischen Gestaltung der legal due diligence, der logistischen und zeitlichen Steuerung, findet Ausdruck in der Gestaltung von Datenraumvereinbarungen und zeigt sich in der Beherrschung der Kommunikation zwischen den vielen unterschiedlichen beteiligten Beratern, Anwälten, Geschäftsführern und Gesellschaften.