Dr. Hille Heinemann Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB

Pröllstraße 24 | 86157 Augsburg.

Telefon +49 (0) 821.650 534-0

Ihre Rechtsanwälte für Startups & Existenzgründer in Augsburg, Schwaben & Bayern

Beratung und Vertretung für Existenzgründer und Startups

  • Konzeptionelle Beratung für erforderliche Vertragsgestaltungen zur Sicherung des Know-hows (Geheimhaltungsvereinbarungen, NDA, vorvertragliche Vereinbarungen, Letter of Intent (LOI), Memorandum of Understanding (MoU)
  • Gestaltung von Gesellschaftsverträgen der Startup-Gesellschaft
  • Beratung für Vertragsklauseln zur Vertretungsbefugnis, abweichende Gewinnausschüttung, erklärte Klauseln, take-along-Klauseln, drag-along-Klauseln
  • Gestaltung und Prüfung von Finanzierungsverträgen (Stille Beteiligungen, Mezzanine-Finanzierung, Gesellschafterdarlehen, Partiarische Darlehen, Rangrücktrittsvereinbarungen, etc.)
  • Beratung und Gestaltung von Gesellschaftervereinbarungen mit Investoren, Kapitalgebern, Venture-Capital-Gesellschaften, Öffentlichen Beteiligungsgesellschaften
  • Schnittstelle für Experten im Bereich Öffentliche Fördermittel, Kapitalgeber, Beteiligungsgesellschaften
  • Partner für bereits eingebundene Steuerberater, Unternehmensberater

 

Die Beratung und Vertretung von Existenzgründern in Startups ist eine besonders spannende Herausforderung für Unternehmer. Denn hier werden innovative Technik oder fortschrittliche Dienstleistungen in einen rechtlichen Rahmen gegossen. Das macht es erforderlich, dass die beratenden Rechtsanwälte für Startups & Existenzgründer sich offen zeigen für technische Innovation, um zu verstehen, welche Verträge erforderlich sind. Dazu gehört auch, die Mandanten von Beginn an vorausschauend zu beraten, insbesondere im Gesellschaftsrecht eine gute und solide Beratung zu leisten. So kann es um Joint- Venture-Vereinbarungen, Gesellschaftervereinbarungen, Gesellschaftsverträge und Finanzierungsverträge gehen. Hier ist es wichtig, dass die Betreiber eines Startups Rechtsanwälte für Handels- und Gesellschaftsrecht auf dem Gebiet des Gesellschaftsrechts zurate ziehen. Dr. Hille Heinemann Rechtsanwälte haben schon viele innovative Geschäftsmodelle bei ihrer gesellschaftsrechtlichen Umsetzung sowohl im Interesse des Existenzgründers als auch im Interesse des Investors begleitet. Sie verstehen sich in herausragender Weise als kompetente Schnittstelle im Bereich Gesellschaftsrechts auch im Verhältnis zu Steuerberatern, Unternehmensberatern und Investoren.

Heinemann Anwalt für Startups und Existenzgründer

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Gestaltung von Managerbeteiligungsmodellen in Startup-Unternehmen

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Durchgriffshaftung – Risiko für den GmbH-Gesellschafter

Nach § 13 Abs. 2 GmbHG haftet für Verbindlichkeiten der GmbH grundsätzlich nur das Gesellschaftsvermögen. Eine Haftung der Gesellschafter mit ihrem Privatvermögen für Verbindlichkeiten der GmbH scheidet regelmäßig aus.

Arbeitsverhältnis: Neue Organisationspflichten des Arbeitgebers bei wesentlichen Vertragsbedingungen

Am 01.08.2022 tritt das vom Deutschen Bundestag verabschiedete neue Nachweisgesetz für Arbeitsverhältnisse in Kraft. Sein Anlass ist die Arbeitsbedingungen-Richtlinie (EU) 2019/1152, durch die sich die organisatorischen Anforderungen an Arbeitgeber erhöhen.

FAQ: GmbH-Geschäftsführer – Abberufung, Amtsniederlegung, Kündigung

Wichtige Fragen und Antworten rund um Abberufung, Amtsniederlegung und Kündigung des Geschäftsführers in einer GmbH.

Amtsniederlegung des GmbH-Geschäftsführers beseitigt nicht seine Auskunftspflicht gegenüber der Gesellschaft

Mit Beschluss vom 22. Juni 2021 hat der BGH (II ZR 140/20) zur Darlegungs- und Beweislast einer GmbH im Zusammenhang mit der Geltendmachung von Schadensersatz- und Auskunftsansprüchen gegen einen ehemaligen Geschäftsführer einer GmbH Stellung bezogen.

BGH schließt Deckungslücke bei D&O-Versicherung

Der BGH ist den Entscheidungen der Oberlandesgerichte entgegengetreten und hat hervorgehoben, dass es sich bei dem Erstattungsanspruch des Insolvenzverwalters gegenüber einem Geschäftsführer für Zahlungen, die dieser zulasten des Vermögens der insolventen Gesellschaft während der Insolvenzreife veranlasst hatte, von der D & O-Versicherung gedeckt sei.

BGH stellt klar: Wie haftet der Kommanditist in der Insolvenz

Der Kommanditist einer GmbH & Co. KG haftet den Gläubigern der Gesellschaft bis zur Höhe seiner Einlage. Die Haftung ist ausgeschlossen, wenn und soweit der Kommanditist seine Einlage an die Gesellschaft geleistet hat und dort belässt.

D&O-Versicherung: Deckungslücke bei Insolvenzverschleppung

Mit Hinweisbeschluss vom 04.03.2019 (Az.: 25 U 3606/17) bestätigt das OLG München die für Geschäftsführer einer GmbH gefährliche These des OLG Düsseldorf aus einem Urteil vom 20.07.2018, wonach der Versicherungsschutz einer klassischen D&O-Versicherung nicht die Inanspruchnahme des Geschäftsführers wegen Zahlungen umfasst:

Erleichterungen im Zivil- und Wirtschaftsrecht aufgrund der Covid-19-Pandemie

Bundestag beschließt am 25.03.2020 Covid-19-Gesetz

Corona und Arbeitsrecht

Bundestag beschließt am 25.03.2020 Covid-19-Gesetz

Das Bundeskorruptionsregister – Wer dort registriert ist, erhält keine öffentlichen Aufträge mehr

Das öffentlich-rechtliche Vergaberecht soll sicher stellen, dass alle privaten Unternehmen, die die ausgeschriebene Leistung grundsätzlich erbringen können, die Chance zur Auftragserteilung erhalten.

BREXIT und Verträge – höhere Risiken in Geschäftsbeziehungen nach Großbritannien?

Das Votum der Briten, aus der EU auszutreten, hat zahlreiche Auswirkungen auf bereits ge-schlossene Handelsverträge mit britischen Unternehmen.

Aktuelles Urteil: Wann ist ein Gesellschafter wirksam aus der Gesellschaft ausgeschlossen?

Es kommt immer wieder mal vor: Gesellschafter z.B. einer GmbH streiten sich und gehen dazu über, sich gegenseitig aus der Gesellschaft auszuschließen.

Aktuelles Urteil: Bankdarlehen nicht in jedem Fall wegen falscher Widerrufsbelehrung widerruflich

Die Gelegenheit scheint günstig. Die Kreditzinsen, gerade diejenigen für Baufinanzierungen, sinken. Viele Bankkunden haben aber insbesondere langfristige Wohnungsbaukredite zu sehr viel schlechteren Zinskonditionen abgeschlossen. Langfristige Bankkredite lassen sich nicht ohne weiteres auflösen, es sei denn, man ist bereit, Vorfälligkeitsentschädigung an die Bank zu zahlen.

Unsere Kernkompetenzen:

Heinemann Fachanwalt für Gesellschaftsrecht und Handelsrecht
Hille Heinemann Anwalt für Steuerrecht
Heinemann Anwalt für Steuerberaterhaftung, Anwaltshaftung, Anlageberaterhaftung
Heinemann Anwalt für Organhaftung und Sozialversicherungshaftung
Heinemann Anwalt für Insolvenz, Zahlungsunfähigkeit, Überschuldung
Heinemann Anwalt für Vermögen, Erbe, Kapitalanlage
Heinemann Anwalt für Startups und Existenzgründer
Hille Heinemann Anwalt für Unternehmensnachfolge
Hille Heinemann Anwalt für Unternehmenskäufe
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Heinemann Anwalt für Personal und Kündigung

Wir beraten Sie gerne!