Dr. Hille Heinemann Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB

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Kompetente rechtliche Beratung im Insolvenzrecht – Ihr Partner für schwierige Zeiten

Unsere Kanzlei ist auf das Insolvenzrecht spezialisiert und bietet eine hochqualifizierte rechtliche Betreuung in allen Bereichen, die mit Insolvenzverfahren und der damit verbundenen rechtlichen Verantwortung verbunden sind. Wir konzentrieren uns insbesondere auf die Vertretung von Gläubigern und anderen Beteiligten, wobei wir Ihnen als Unternehmer, Steuerberater, Rechtsanwälte anderer Fachgebiete und Insolvenzverwalter beratend zur Seite stehen.
Obwohl wir keine Insolvenzverwaltung übernehmen, verfügen wir über langjährige Erfahrung und Expertise im deutschen Insolvenzrecht und unterstützen Sie dabei, Ihre Rechte und Interessen effizient und erfolgreich zu wahren. Nachfolgend stellen wir Ihnen unsere umfassenden Dienstleistungen vor und erläutern die Vorteile, die Sie durch unsere Expertise erwarten können:

Vermeidung der Insolvenzverschleppung

Eine der wichtigsten Aufgaben für Geschäftsführer und Unternehmensinhaber ist es, rechtzeitig Maßnahmen zu ergreifen, um die Insolvenzverschleppung zu verhindern. Wenn ein Unternehmen zahlungsunfähig oder überschuldet ist, sind Geschäftsführer verpflichtet, unverzüglich einen Insolvenzantrag zu stellen, um Haftungsrisiken zu vermeiden. Wenn diese Pflicht verletzt wird, drohen nicht nur zivilrechtliche Haftungsansprüche, sondern auch strafrechtliche Konsequenzen.

Vorteile für Sie:

  • Rechtzeitige Beratung zur Feststellung der Insolvenzreife.
  • Präventive Maßnahmen zur Vermeidung von Haftungsrisiken und strafrechtlichen Konsequenzen.
  • Unterstützung bei der Entscheidung, ob ein Insolvenzantrag gestellt werden sollte.

Abwehr von Ansprüchen der Insolvenzverwalter

In der Praxis wird oft versucht, Zahlungen und Transaktionen, die im Zeitraum vor der Insolvenzanmeldung vorgenommen wurden, rückgängig zu machen. Insbesondere nach § 64 GmbHG a.F. oder § 15b InsO können Zahlungen an Gläubiger oder Gesellschafter angefochten werden. Dies betrifft vor allem Zahlungen, die während der finanziellen Schieflage des Unternehmens getätigt wurden.

Vorteile für Sie:

  • Fundierte rechtliche Prüfung von Zahlungen und Transaktionen im Vorfeld einer Insolvenz.
  • Effektive Abwehr von Anfechtungsansprüchen durch den Insolvenzverwalter.
  • Vermeidung von finanziellen Verlusten, die durch unberechtigte Rückforderungen entstehen könnten.

Haftungsabwehr für Geschäftsführer

Die Haftung von Geschäftsführern kann in der Insolvenz ein ernstes Risiko darstellen, insbesondere wenn es um Pflichtverletzungen geht. Geschäftsführer können für die Insolvenzverschleppung, für verbotene Zahlungen und für die Verletzung von Pflichten im Zusammenhang mit der Insolvenz verantwortlich gemacht werden.

Vorteile für Sie:

  • Schutz vor persönlichen Haftungsansprüchen, die durch Pflichtverletzungen entstehen könnten.
  • Wir helfen Ihnen, Ihre Verantwortung als Geschäftsführer in Krisenzeiten zu verstehen und zu wahren.
  • Individuelle Verteidigung gegen unberechtigte Haftungsansprüche.

Anfechtungsansprüche (Insolvenzanfechtung)

Im Insolvenzverfahren können bestimmte Transaktionen angefochten werden, um Vermögenswerte, die ungerechtfertigt aus dem Unternehmen abgeflossen sind, wieder zurückzuführen. Unsere Kanzlei prüft alle relevanten Transaktionen und setzt Ihre Anfechtungsansprüche erfolgreich durch.

Vorteile für Sie:

  • Sicherstellung, dass Vermögenswerte zurückgeholt werden, wenn diese in der kritischen Phase der Insolvenz zu Unrecht transferiert wurden.
  • Maximierung Ihrer Chancen, im Insolvenzverfahren eine angemessene Rückzahlung zu erhalten.
  • Umfassende Prüfung von Verträgen und Zahlungen, um Ihre Interessen bestmöglich zu schützen.

Vertretung in Haftungsprozessen

Sollten gegen Sie Haftungsansprüche im Rahmen eines Insolvenzverfahrens geltend gemacht werden, vertreten wir Ihre Interessen kompetent vor Gericht. Wir setzen uns dafür ein, dass unberechtigte Haftungsansprüche abgewehrt werden und Sie nicht unangemessen in Anspruch genommen werden.

Vorteile für Sie:

  • Erfolgreiche Vertretung vor Gericht zur Abwehr von Haftungsansprüchen.
  • Minimierung des Risikos persönlicher und finanzieller Belastungen.
  • Professionelle Prozessführung in Haftungsfällen, um Ihre Rechte zu wahren.

Prüfung von Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung

Es ist entscheidend, frühzeitig festzustellen, ob ein Unternehmen zahlungsunfähig oder überschuldet ist. Wir helfen Ihnen, eine fundierte rechtliche Beurteilung Ihrer Unternehmenssituation vorzunehmen, um notwendige Schritte rechtzeitig einzuleiten.

Vorteile für Sie:

  • Klarheit über den finanziellen Zustand Ihres Unternehmens.
  • Unterstützung bei der Entscheidung, ob eine Insolvenz notwendig ist oder ob Alternativen wie Sanierung und Restrukturierung infrage kommen.
  • Vermeidung von Haftungsrisiken, die mit einer verspäteten Antragstellung auf Insolvenz verbunden sind.

Vertretung vor dem Insolvenzgericht und Gläubigerausschüssen

Im Insolvenzverfahren gibt es zahlreiche rechtliche Hürden, die von den Beteiligten überwunden werden müssen. Wir vertreten Sie vor dem Insolvenzgericht und unterstützen Sie bei der Kommunikation und den Verhandlungen mit Gläubigern, Gläubigerausschüssen und dem Insolvenzverwalter.

Vorteile für Sie:

  • Kompetente Vertretung und Beratung im Insolvenzverfahren.
  • Effektive Kommunikation mit dem Insolvenzgericht und den relevanten Stellen.
  • Unterstützung bei der Durchsetzung Ihrer Interessen als Gläubiger oder anderer Beteiligter.

Gläubigervertretung im Gläubigerausschuss

Der Gläubigerausschuss spielt eine zentrale Rolle im Insolvenzverfahren. Wir vertreten Ihre Interessen als Gläubiger im Ausschuss und helfen Ihnen, Ihre Position zu stärken.

Vorteile für Sie:

  • Aktive Mitwirkung im Gläubigerausschuss zur Sicherung Ihrer Ansprüche.
  • Expertise bei der Verhandlung von Forderungen und der Entscheidungsfindung im Ausschuss.
  • Stärkung Ihrer Verhandlungsposition im Insolvenzverfahren.

Sanierung und Restrukturierung

Ein weiteres Kerngebiet unserer Expertise ist die Sanierung und Restrukturierung von Unternehmen in finanziellen Schwierigkeiten. Wir unterstützen Sie dabei, den Betrieb rechtzeitig zu restrukturieren, Kosten zu senken und Maßnahmen zu ergreifen, die das Unternehmen wieder auf Erfolgskurs bringen.

Vorteile für Sie:

    • Maßgeschneiderte Sanierungs- und Restrukturierungsstrategien, die auf die individuelle Situation Ihres Unternehmens abgestimmt sind.
    • Unterstützung bei der Umsetzung von nachhaltigen Lösungen zur Vermeidung einer Insolvenz.
    • Effiziente Begleitung durch alle rechtlichen und operativen Schritte der Sanierung.
Heinemann Anwalt für Insolvenz, Zahlungsunfähigkeit, Überschuldung

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Warum Sie uns wählen sollten:

Unsere Kanzlei kombiniert fundiertes rechtliches Fachwissen im Insolvenzrecht mit jahrelanger Erfahrung in der Beratung und Vertretung von Gläubigern und anderen Beteiligten. Wir bieten Ihnen:

  • Individuelle Beratung: Wir erarbeiten maßgeschneiderte Lösungen für Ihre spezifischen Bedürfnisse und Herausforderungen.
  • Langjährige Expertise: Mit unserer Erfahrung im Insolvenzrecht sorgen wir dafür, dass Ihre Interessen in jeder Phase des Verfahrens bestmöglich vertreten werden.
  • Proaktive Unterstützung: Wir erkennen Risiken frühzeitig und helfen Ihnen, rechtzeitig die richtigen Schritte zu unternehmen, um rechtliche und finanzielle Nachteile zu vermeiden.

Kontaktieren Sie uns heute, um sich in allen insolvenzrechtlichen Angelegenheiten kompetent und zuverlässig beraten zu lassen. Wir sind Ihr Partner, wenn es darum geht, Ihre Rechte zu schützen und die bestmöglichen Lösungen für Ihr Unternehmen oder Ihre Mandanten zu finden.

Unsere Kernkompetenzen:

Heinemann Fachanwalt für Gesellschaftsrecht und Handelsrecht
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