Dr. Hille Heinemann Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB

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Ihre Fachanwälte für Steuerrecht in Augsburg, Schwaben & Bayern

Vertretung und Beratung im Steuerstrafrecht

  • Ermittlung des steuerstrafrechtlich relevanten Sachverhaltes
  • Zusammenarbeit mit externen Steuerberatern
  • Beratung und Gestaltung von steuerrechtlichen Selbstanzeigen (§ 371 AO)
  • Beratung und Gestaltung bei steuerlichen Nachmeldungen (§ 153 AO)
  • Betreuung im vorgerichtlichen Ermittlungsverfahren
  • Verteidigung und Vertretung im strafrechtlichen Hauptverfahren
  • Begleitung bei Durchsuchungsmaßnahmen

Nicht erst seit den berühmten „CD-Fällen“ im Bereich Steuerhinterziehung ist das Steuerstrafrecht wieder in den Vordergrund gerückt. Die Finanzbehörden gehen immer mehr dazu über, strafrechtlich gegen Steuerhinterziehung vorzugehen. Bereits Ungenauigkeiten in der Betriebsprüfung bzw. Außenprüfung im Steuerrecht können zur Einleitung eines Steuerstrafverfahrens führen. Dr. Hille Heinemann Kanzlei für Steuerrecht haben sowohl in der Vertretung ihrer Mandanten in vorgerichtlichen Ermittlungsverfahren durch die Bußgeld- und Strafsachenstelle der Finanzämter als auch in gerichtlichen Hauptverfahren vor den Strafgerichten als Fachanwälte im Steuerstrafrecht Erfahrung in der Verteidigung im Bereich Steuerstrafrecht. Ihre Expertise im Steuerrecht versetzt sie in der Lage, die strafrechtlich relevante Würdigung eines Sachverhalts im Interesse der Mandanten im Strafverfahren zu vertreten.

Neben der Begleitung im Steuerstrafverfahren beraten und betreuen Dr. Hille Heinemann Rechtsanwälte als Fachanwalt für Steuerrecht im Bereich des Steuerstrafrechts in Augsburg, Schwaben und Bayern Ihre Mandanten auch bei der Gestaltung einer Selbstanzeige (§ 371 AO) im Steuerstrafrecht, um die Strafbarkeit wegen Steuerhinterziehung zu vermeiden. Dabei kommt es nicht nur auf die richtige Ermittlung der nachzuerklärenden steuerpflichtigen Einkünfte, sondern auch auf die Bemessung eines etwaigen Sicherheitszuschlages und auf die korrekte technische Abwicklung der Steuernachzahlung zur Vermeidung eines Steuerstrafverfahrens an. Ebenso können bei Dr. Hille Heinemann Rechtsanwälte der Fachanwalt für Steuerrecht prüfen, ob im Bereich des Steuerstrafrechts bereits eine Sperrwirkung für eine wirksame Selbstanzeige eingetreten ist und ob und inwieweit eine Selbstanzeige noch möglich ist.

Beratung und Vertretung bei der Steuerberaterhaftung

  • Ermittlung der Pflichtverletzung des Steuerberaters
  • Prüfung eines möglicherweise eingetretenen Schadens
  • Ermittlung der Kausalität zwischen Pflichtverletzung und Schaden
  • Vertretung und Betreuung gegenüber der Vermögenshaftpflichtversicherung des Steuerberaters
  • Vertretung bei Haftungsklagen gegen Steuerberater und dessen Verteidigung gegen Haftungsansprüche

Kommt es zu erheblichen Nachzahlungen von Steuern oder wird ein Steuerstrafverfahren eingeleitet, gedankt nicht selten der Steuerberater in den Fokus des Steuerpflichtigen. Gegebenenfalls steht die Frage im Raum, ob der Steuerberater seinen Mandanten korrekt beraten hat. Viele Mandanten verfolgen deshalb das Ziel, ihre Steuerlast durch Haftungsansprüche gegenüber dem Steuerberater auszugleichen. Dabei ist das System der Steuerberaterhaftung im Steuerrecht sehr komplex. Dr. Hille Heinemann Rechtsanwälte für Steuerrecht haben sich auf diesem Gebiet eine besondere Expertise in den letzten Jahren erarbeitet. Bedeutsam ist die Frage, ob dem Steuerberater überhaupt eine Pflichtverletzung vorzuwerfen ist. Sodann stellt sich die Frage, ob es durch sein Verhalten zu einem Schaden gekommen ist, welchen der Steuerberater zu tragen hätte. Häufig wäre auch bei korrektem Verhalten des Steuerberaters eine Steuerlast entstanden, sodass sehr genau unterschieden werden muss, welche Belastungen des Steuerpflichtigen gegebenenfalls als Schadensersatzanspruch in Betracht kommen. Neben der Frage der Pflichtverletzung steht auch regelmäßig im Steuerrecht für Anwälte die Frage im Raum, ob der Schadensersatzanspruch der Verjährung unterliegt und wann die Verjährung begonnen hat; gerade dies ist eine rechtlich äußerst komplexe Frage auf dem Gebiet der Steuerberaterhaftung. Unsere Kanzlei für Steuerrecht hat aus vielen positiven Prozessen ihre Erfahrungen sammeln können, um ihre Mandanten als Fachanwalt für Steuerrecht sachgerecht zu vertreten.

Dabei gehört auch dazu, den richtigen Umgang und die richtige Kommunikation mit der Vermögensschadenshaftpflicht des Steuerberaters zu pflegen, sei es, um ihn gegen unrechtmäßige Ansprüche zu verteidigen, sei es, um gegebenenfalls auch im Vergleichswege Ansprüche gegen ihn zu sichern. Dr. Hille Heinemann Rechtsanwälte wickeln als Rechtsanwälte und Fachanwälte für Steuerrecht entsprechende Schadensfälle für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer sowie Steuerpflichtige praxisorientiert und pragmatisch ab.

Vertretung und Beratung in Einspruchsverfahren und Finanzgerichtsverfahren

  • Durchführung von Einspruchsverfahren
  • Bekämpfung von steuerrechtlichen Haftungsansprüchen (§ 191 AO) durch z.B. gesetzliche Vertreter (Geschäftsführer) (§§ 34,69 AO) oder Betriebsübernehmer (§ 75 AO)
  • Vertretung im Verfahren vor dem Finanzgericht (FGO) und dem Bundesfinanzhof (BFH)
  • Schnittstelle zu externen Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern

Um Ansprüche des Steuerpflichtigen gegenüber dem zu sichern oder um unberechtigte Ansprüche des Finanzamtes im Steuerrecht zu vermeiden, ist es wichtig, dass man sich in Einspruchsverfahren und Finanzgerichtsverfahren auskennt. Hier gilt es verfahrensrechtliche Fristen und Maßnahmen rechtzeitig zu ergreifen, um einer unmittelbaren Steuerpflicht, die auch sofort zur Vollstreckung gebracht werden könnte, zu vermeiden. Ferner können Fälle entstehen, in denen ein Adressat zur Haftung für Steuerlasten einer Gesellschaft in Anspruch genommen wird und einen etwaigen Haftungsbescheid abwehren muss. Dr. Hille Heinemann Rechtsanwälte haben aufgrund ihrer Expertise im Steuerrecht über Jahre hinweg Erfahrungen und Fähigkeiten entwickelt, Ihre Mandanten in Einspruchsverfahren und Finanzgerichtsverfahren erfolgreich zu vertreten. Ihre Beratung als Fachanwälte im Steuerrecht ist zielorientiert und soll helfen, Steuern zu vermeiden. Sie sind auch bemüht, als Schnittstelle zu externen Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern tätig zu werden, um für den Mandanten einen möglichst reibungslosen Ablauf von Einspruchsverfahren und Finanzgerichtsverfahren zu bewerkstelligen. Dazu gehört eine vernünftige Beratung im Steuerrecht und im Verfahrensrecht.

Hille Heinemann Anwalt für Steuerrecht

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