Dr. Hille Heinemann Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB

Pröllstraße 24 | 86157 Augsburg.

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Ihre Fachanwälte für Gesellschaftsrecht in Augsburg, Schwaben & Bayern

Dr. Hille Heinemann Rechtsanwälte sind eine der wenigen Kanzleien in Augsburg, Schwaben und Bayern, die sich auf das Gesellschaftsrecht spezialisiert haben. Sie führen mehrere Fachanwälte für Gesellschaftsrecht und Handelsrecht. Weitere werden hinzukommen, um als Fachanwalt Geschäftsführer, Gesellschaften, Gesellschafter und Unternehmen mit ihrer jahrelangen Erfahrung, ihrer Fachkompetenz und ihrer serviceorientierten Beratung im Gesellschaftsrecht mit nahezu 25 Jahren Erfahrung zu betreuen.

Vertretung in Gesellschafterstreitigkeiten

  • Ausarbeitung von Strategien (ausgleichend oder auch progressiv); Entwicklung von Eskalationskonzepten; Machbarkeitsstudien.
  • außergerichtliche Interessenvertretung,
  • Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen (z.B. Beschlussanfechtung);
  • Rechtsschutzkonzepte für Minderheitsgesellschafter
  • Ausstiegsszenarien im Gesellschafterkreis
  • Umsetzung oder Abwehr von Einstweiligem Rechtsschutz

 In manchen Unternehmen, gerade wenn sie von wenigen Gesellschaftern und Geschäftsführern geführt werden, sind Gesellschafterstreitigkeiten leicht möglich. Dabei stellt ein Gesellschafterstreit regelmäßig eine Bedrohung der Existenz des Unternehmens dar. Hier sind Gesellschafter und Unternehmen gut beraten, mit einem Fachanwalt für Gesellschaftsrecht und Handelsrecht, die möglichen Handlungsoptionen auszuloten und die richtige Strategie zu entwickeln. Die Kanzlei Dr. Hille Heinemann Rechtsanwälte hat viel Erfahrung mit ihren Fachanwälten für Gesellschaftsrecht und Handelsrecht gesammelt, um Gesellschafter, Geschäftsführer, aber auch Gesellschaften und Unternehmen als Anwälte, welche die Interessen ihrer Mandanten im Focus haben, konsequent und zielorientiert zu vertreten. Es werden individuelle Strategien und Konzepte entwickelt, die sowohl Minderheitsgesellschafter als auch Mehrheitsgesellschafter in ihrer besonderen Situation als Gesellschafter berücksichtigen. Mehrheitsverhältnisse werden strategisch analysiert, Stimmverbote werden geprüft und bewertet. Das wirtschaftliche Für und Wider wird sorgfältig gegeneinander abgewogen. Wenn es erforderlich erscheint, sind Dr. Hille Heinemann Rechtsanwälte in der Lage, sehr kurzfristig, aber fundiert Interessen der Gesellschafter oder der Gesellschaft im Wege der Einstweiligen Verfügung zu sichern, oder durch Anfechtung oder Nichtigkeitsklagen nachteilige Gesellschafterbeschlüsse zu bekämpfen.

Beratung und Gestaltung von Verträgen im Gesellschaftsrecht

  • Beratung und Erstellung von Gesellschaftsverträgen in der Personengesellschaft (OHG, GbR, KG, GmbH & Co. KG)
  • Beratung und Erstellung von GmbH-Satzungen
  • Stimmrechtsbeschränkungen und Mehrfachstimmrecht
  • Regelungen zur Gewinnverwendung und Gewinnausschüttung
  • Erstellung von Einbringungsverträgen
  • Beratung und Gestaltung von Verträgen zwischen Gesellschaft und Gesellschaftern
  • Erstellung von Stimmbindungsverträgen
  • Beratung und Gestaltung bei Gewinnabführungs- und Beherrschungsverträgen
  • Insolvenzsichere Rangrücktrittsvereinbarung
  • Beratung und Gestaltung von Gesellschafterdarlehen

Der Erfolg von Gesellschaften, z.B. einer GmbH oder einer GmbH & Co. KG, hängt sehr wesentlich davon ab, wie gut der Gesellschaftsvertrag oder die Satzung gestaltet ist und mehrere Gesellschaftsverträge aufeinander abgestimmt wurden. Dr. Hille Heinemann Rechtsanwälte haben hier eine wesentliche Kernkompetenz ihrer Fachanwälte für Gesellschaftsrecht und Handelsrecht. Im Gesellschaftsrecht steht bei der Beratung ihrer Mandanten die gesamtheitliche Betrachtung der unternehmerischen Tätigkeit im Mittelpunkt, sodass bei der Beratung und Erstellung von Gesellschaftsverträgen in der Personengesellschaft oder der Kapitalgesellschaft die richtigen Zielsetzungen umgesetzt werden. Dazu gehören gegebenenfalls auch die Gestaltung von Stimmrechtsbeschränkungen oder eine Mehrfachstimmrecht. Erforderlich werden gegebenenfalls auch Regelungen zur Gewinnverwendung und Gewinnausschüttung. Wichtig ist die Gestaltung eines Regelungsmodell zur Abhaltung von Gesellschafterversammlungen. Ganz wesentlich in der Beratung von Gesellschaften ist auf die Gestaltung von Verträgen zwischen dem Unternehmen und der Gesellschaft. Hier sind Dr. Hille Heinemann Rechtsanwälte als Anwälte für Gesellschaftsrecht ein stark gefragter Partner. Denn ihnen gelingt es auch, zur Erhaltung der Gesellschaft eine insolvenzsichere Rangrücktrittsvereinbarung zu gestalten, Stimmbindungsverträge zu entwerfen und zu verhandeln sowie auch das komplexe Feld des Gesellschafterdarlehens zu beherrschen.

Beratung von Vorstand, Aufsichtsrat und Geschäftsführern

  • Gestaltung und Beratung und Verhandlung von Vorstands- und Geschäftsführer-Anstellungsverträgen
  • Durchsetzung von Vergütungsansprüchen der Gesellschaftsorgane, insbesondere variable Vergütung
  • Beratung von Aufsichtsratsmitgliedern
  • Beratung von Geschäftsführern und Vorstand im Zusammenspiel mit anderen Gesellschaftsorganen wie Aufsichtsrat, Beirat, Gesellschafterversammlung oder Hauptversammlung
  • Beratung zur Vermeidung der Haftung von Vorstand, Geschäftsführer und Aufsichtsrat
  • Beratung und Vertretung im Zusammenhang mit Haftungsansprüchen gegen Geschäftsführer und Vorstand sowie Aufsichtsrat
  • strategische Beratung für Aufsichtsrat zur Umsetzung der Überwachungsfunktion von Vorstand und Geschäftsführung
  • Beratung und Vertretung von Geschäftsführung und Vorstand im Verhältnis zu Gesellschaftern, der Gesellschafterversammlung, dem Aufsichtsrat oder der Hauptversammlung
  • Gestaltung der Geschäftsordnung für die Geschäftsführung, den Vorstand, den Aufsichtsrat oder den Beirat

Die Führung von Gesellschaften ist ohne deren gesellschaftsrechtliche Organe (Geschäftsführer, Vorstand, Aufsichtsrat) nicht denkbar. Diese prägen durch ihr Handeln die Geschicke der Gesellschaft. Sie sind für den unternehmerischen Erfolg verantwortlich und zugleich verpflichtet, alle gesetzlichen Vorschriften zum Wohle der Gesellschaft einzuhalten und anzuwenden. Gleichzeitig tragen sie eine hohe Verantwortung gegenüber Mitarbeitern, aber auch gegenüber Kunden und Lieferanten. Selbst in Fällen der beschränkten Haftung einer Kapitalgesellschaft oder auch einer Personengesellschaft steht auch die Haftung des Geschäftsführers, des Vorstands oder des Aufsichtsrats in einer GmbH, einer Aktiengesellschaft oder einer GmbH & Co. KG immer im Raum. Somit gilt es, vorausschauend, gleichwohl mutig, aber planvoll und strukturiert vorzugehen. Dr. Hille Heinemann Rechtsanwälte haben durch ihre jahrelange Erfahrung im Gesellschaftsrecht Einblick in verschiedene letzte Unternehmen unterschiedlichster Branchen erhalten. Ihnen gelingt es, unternehmerisches Denken mit juristischer Analyse und rechtlicher Gestaltungstätigkeit zu verbinden. Dabei steht im Zentrum, den Geschäftsführer, den Vorstand oder den Aufsichtsrat pragmatisch und zur Erreichung seiner persönlichen Ziele im besten Sinne zu beraten und zu vertreten. Auch hier haben sich Dr. Hille Heinemann Rechtsanwälte als Kanzlei für Gesellschaftsrecht und Handelsrecht bei Geschäftsführern, Vorständen und Aufsichtsräten verschiedenster Unternehmen einen Namen gemacht.

Umstrukturierungen, gesellschaftsrechtliche Umwandlungen

  • Gestaltung von Umwandlungsverträgen (Verschmelzung, Spaltung, Formwechsel u.a.)
  • Vorbereitung und Prüfung notarieller Urkunden zur Umwandlung von Unternehmen
  • Beratung und Gestaltung von Einbringungsverträgen
  • Konzept, Gestaltung und Beratung im Zusammenhang mit der Ausgliederung, der Verschmelzung, der Abspaltung oder Aufspaltung von Unternehmen
  • Kompetenz und Erfahrung mit Konzernstrukturen
  • rechtliche Schnittstelle für Notare und Steuerberater sowie Wirtschaftsprüfer oder auch Insolvenzverwalter
  • Berücksichtigung gesellschaftsrechtlicher Haftungsrisiken bei der Umwandlung

Solides unternehmerisches Handeln macht es in vielen Branchen erforderlich, komplexe Unternehmensstrukturen zu unterhalten. Gesellschaften, welche das Betriebsvermögen verwalten und verpachten sowie operativ tätige Gesellschaften, welche die Produktion und den Vertrieb von Produkten, Waren und Dienstleistungen übernehmen, sind häufig in einfachen oder auch komplexeren Konzernstrukturen zu finden. Hier spielen die richtigen Verträge im Gesellschaftsrecht eine entscheidende Rolle. Dr. Hille Heinemann Rechtsanwälte betreuen Ihre Mandanten bei der vertraglichen Gestaltung von Gesellschaftsverträgen im Gesellschaftsrecht als Fachanwälte für Gesellschaftsrecht und Handelsrecht in Augsburg, Schwaben und Bayern, um rechtssichere und steuerlich anerkannte Gesellschaftsstrukturen zu schaffen. Dabei geht es um wesentliche Gestaltungen wie Verträge zur gesellschaftsrechtlichen Umwandlung (Verschmelzung, Spaltung, Formwechsel), aber auch um die Beratung bei der Einbringung von Einzelunternehmen in Kapitalgesellschaften oder Personengesellschaften. Hier zählt für die Gesellschaft das Gesellschaftsrecht, weswegen Dr. Hille Heinemann Rechtsanwälte hier als Fachanwälte im Gesellschaftsrecht ihrer Expertise einbringen können. Bevorzugt werden Dr. Hille Heinemann Rechtsanwälte in Augsburg, Schwaben und Bayern auch von Notaren, Steuerberatern und Unternehmensberatern zur Abdeckung der Schnittstelle zu interdisziplinären Beratern hinzugezogen.

Heinemann Fachanwalt für Gesellschaftsrecht und Handelsrecht

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Eine toxische Mischung – Auswirkungen der Insolvenz auf Mietverträge

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BVerfG zwingt Finanzamt zu niedriger Verzinsung

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Die Limited nach BREXIT: Beschränkte Haftung verschwindet!

Durch das jüngste Urteil des Oberlandesgerichts München bietet die auch in Deutschland verbreitete Gesellschaftsform der britische Limited aufgrund des BREXIT ihren Gesellschaftern keine beschränkte Haftung mehr.

BGH stellt klar: Wie haftet der Kommanditist in der Insolvenz

Der Kommanditist einer GmbH & Co. KG haftet den Gläubigern der Gesellschaft bis zur Höhe seiner Einlage. Die Haftung ist ausgeschlossen, wenn und soweit der Kommanditist seine Einlage an die Gesellschaft geleistet hat und dort belässt.

BGH ändert Rechtsprechung: Verjährung von Sozialversicherungsbetrug

Der BGH hatte in seinem Beschluss vom 01.09.2020 (Az. 1 StR 58/19) darüber zu entscheiden, zu welchem Zeitpunkt die Verjährung von Taten des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt gemäß § 266 Abs. 1 StGB beginnt.

Arbeitsrechtliche Krisenbewältigung in der Covid-19-Pandemie

Die nachfolgende Kurzübersicht gibt Ihnen praxistaugliche Anhaltspunkte zur erfolgreichen arbeitsrechtlichen Bewältigung einer pandemiebedingten Ausnahmesituation innerhalb Ihres Betriebs.

Vollstreckungsschutz bei Corona-Soforthilfe

Gläubiger sog. Altforderungen, die vor dem 01.03.2020 entstanden sind, können nicht im Wege der Forderungspfändung auf die Corona-Soforthilfe zugreifen.

D&O-Versicherung: Deckungslücke bei Insolvenzverschleppung

Mit Hinweisbeschluss vom 04.03.2019 (Az.: 25 U 3606/17) bestätigt das OLG München die für Geschäftsführer einer GmbH gefährliche These des OLG Düsseldorf aus einem Urteil vom 20.07.2018, wonach der Versicherungsschutz einer klassischen D&O-Versicherung nicht die Inanspruchnahme des Geschäftsführers wegen Zahlungen umfasst:

Erleichterungen im Zivil- und Wirtschaftsrecht aufgrund der Covid-19-Pandemie

Bundestag beschließt am 25.03.2020 Covid-19-Gesetz

Corona und Arbeitsrecht

Bundestag beschließt am 25.03.2020 Covid-19-Gesetz

Folgen des BREXIT

Nun ist er vollzogen, der BREXIT. Zum 31.01.2020 ist das vereinigte Königreich aus der Europäischen Union ausgeschieden. Die Briten haben dies großteils mit Jubel begrüßt. Die Katerstimmung dürfte folgen.

Fristlose Kündigung Geschäftsführer-Anstellungsvertrag

Einem GmbH-Geschäftsführer kann auch ohne vorherige Abmahnung die fristlose Kündigung seines Dienstvertrages ausgesprochen werden, wenn er gegen eigene Compliance Vorschriften verstößt.

Das Bundeskorruptionsregister – Wer dort registriert ist, erhält keine öffentlichen Aufträge mehr

Das öffentlich-rechtliche Vergaberecht soll sicher stellen, dass alle privaten Unternehmen, die die ausgeschriebene Leistung grundsätzlich erbringen können, die Chance zur Auftragserteilung erhalten.

BREXIT und Verträge – höhere Risiken in Geschäftsbeziehungen nach Großbritannien?

Das Votum der Briten, aus der EU auszutreten, hat zahlreiche Auswirkungen auf bereits ge-schlossene Handelsverträge mit britischen Unternehmen.

Aktuelles Urteil: Wann ist ein Gesellschafter wirksam aus der Gesellschaft ausgeschlossen?

Es kommt immer wieder mal vor: Gesellschafter z.B. einer GmbH streiten sich und gehen dazu über, sich gegenseitig aus der Gesellschaft auszuschließen.

Aktuelles Urteil: Nachvertragliche Wettbewerbsverbote in Arbeitsverträgen wirksam?

Arbeitgeber sind sehr daran interessiert, dass das Know-how ihres Unternehmens bei ihnen bleibt und nicht zur Konkurrenz abwandert. Nur ist es leider so, dass dieses Know-how meistens in den Köpfen der Mitarbeiter wohnt. Und diese müssen sich nicht davon abhalten lassen, zur Konkurrenz zu gehen, und zwar mit ihrem Kopf und seinem Inhalt.

Aktuelles Urteil: Bankdarlehen nicht in jedem Fall wegen falscher Widerrufsbelehrung widerruflich

Die Gelegenheit scheint günstig. Die Kreditzinsen, gerade diejenigen für Baufinanzierungen, sinken. Viele Bankkunden haben aber insbesondere langfristige Wohnungsbaukredite zu sehr viel schlechteren Zinskonditionen abgeschlossen. Langfristige Bankkredite lassen sich nicht ohne weiteres auflösen, es sei denn, man ist bereit, Vorfälligkeitsentschädigung an die Bank zu zahlen.

Rechtsanwalt Görtzel setzt Räumung eines Hotels wegen erheblicher Mietschulden durch

Gewerbliche Vermieter profitieren in der Regel von einem erfolgreichem Geschäftsmodell. Sie vermieten Gewerbeimmobilien mit langfristiger Vertragsbindung und sind nicht gezwungen, sich an die sehr mieterfreundlichen Vorschriften des Wohnraummietrechts zu halten.

Unsere Kernkompetenzen:

Heinemann Fachanwalt für Gesellschaftsrecht und Handelsrecht
Hille Heinemann Anwalt für Steuerrecht
Heinemann Anwalt für Steuerberaterhaftung, Anwaltshaftung, Anlageberaterhaftung
Heinemann Anwalt für Organhaftung und Sozialversicherungshaftung
Heinemann Anwalt für Insolvenz, Zahlungsunfähigkeit, Überschuldung
Heinemann Anwalt für Vermögen, Erbe, Kapitalanlage
Heinemann Anwalt für Startups und Existenzgründer
Hille Heinemann Anwalt für Unternehmensnachfolge
Hille Heinemann Anwalt für Unternehmenskäufe
Hille Heinemann Anwalt für Wirtschaftsmediation
Heinemann Anwalt für Vertrieb und Provision
Heinemann Anwalt für Immobilien, Marklerrecht, Grundstückskäufe
Heinemann Anwalt für Personal und Kündigung

Wir beraten Sie gerne!