Dr. Hille Heinemann Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB
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September 2025
Die neue EU-Produkthaftungsrichtlinie: Was Hersteller, Händler & Softwareanbieter jetzt wissen müssen
Am 8. Dezember 2024 ist sie in Kraft getreten – die neue EU-Produkthaftungsrichtlinie. Sie löst die seit 1985 geltende Fassung ab und bringt weitreichende Änderungen mit sich. EU-Mitgliedstaaten haben bis zum 9. Dezember 2026 Zeit, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Ab diesem Zeitpunkt gilt sie für alle Produkte, die ab dem 9. Dezember 2026 in Verkehr gebracht werden.
Warum war eine Reform der EU-Produkthaftungsrichtlinie notwendig?
Die EU-Kommission hatte bereits 2021 erkannt, dass die alte Richtlinie nicht mehr zur modernen Produktwelt passte. Gründe waren unter anderem:
- Zunehmende Digitalisierung und softwaregetriebene Produkte
- Einsatz von KI-Systemen
- Veränderung der Lieferketten durch Onlinehandel und Fulfilment-Dienstleister
- Wachsende Bedeutung von Cybersicherheit und Daten
- Höhere Komplexität moderner Produkte
Das Ziel der neuen Richtlinie: Verbraucherschutz modernisieren und Haftungsfragen klären.
Erweiterung des Produktbegriffs in der EU-Produkthaftungsrichtlinie: Software zählt jetzt als Produkt
Eine der größten Neuerungen: Software gilt nun als Produkt im Sinne der Produkthaftung. Dazu zählen u.a. Betriebssysteme, Firmware, Apps und KI-Systeme.
Wichtige Hinweise zur Software in der EU-Produkthaftungsrichtlinie
- Es spielt keine Rolle, ob Software physisch ausgeliefert, heruntergeladen oder über Cloud- bzw. SaaS-Modelle bereitgestellt wird.
- Open-Source-Software bleibt außen vor, sofern sie nicht im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit entwickelt oder bereitgestellt wird.
Für Softwarehersteller und deren Vertriebspartner bedeutet das:
- Produkthaftung wird relevant
- Bestehende Verträge und Versicherungen sollten überprüft und ggf. angepasst werden
Mehr haftende Akteure in der Lieferkette nach der EU-Produkthaftungsrichtlinie
Neben dem Hersteller selbst haften nun auch:
- Importeure (wie bisher)
- Bevollmächtigte des Herstellers in der EU
- Fulfilment-Dienstleister, wenn kein Importeur oder Bevollmächtigter existiert
- Händler und Online-Plattformen, wenn sie innerhalb eines Monats keine Informationen über den haftenden Hersteller liefern
Fulfilment-Dienstleister in der EU-Produkthaftungsrichtlinie – Definition & Haftung
Ein Fulfilment-Dienstleister ist ein Unternehmen, das für andere Unternehmen (meist Hersteller, Händler oder Online-Shops) bestimmte logistische Aufgaben übernimmt, die mit der Abwicklung von Bestellungen verbunden sind.
Die neue EU-Produkthaftungsrichtlinie definiert den Begriff recht klar: Ein Fulfilment-Dienstleister ist jede natürliche oder juristische Person, die mindestens zwei der folgenden Dienstleistungen im Rahmen einer Geschäftstätigkeit anbietet:
- Lagerhaltung von Produkten
- Verpackung
- Adressierung
- Versand der Produkte
Wichtig: Was nicht als Fulfilment-Dienstleistung gilt
- Fulfilment-Dienstleister besitzen die Produkte nicht selbst, sie übernehmen nur die Abwicklung.
- Postdienste und klassische Frachtverkehrsdienstleistungen fallen nicht unter diese Definition.
Praxisbeispiele für Fulfilment-Dienstleister
- Logistikunternehmen wie Amazon FBA (Fulfilment by Amazon)
- Dienstleister wie ShipBob, byrd oder Huboo, die Lagerung, Verpackung und Versand für Online-Shops übernehmen
- Unternehmen, die für internationale Händler (z. B. aus China) Waren zwischenlagern und an Endkunden in der EU ausliefern
Fulfilment-Dienstleister sind damit erstmals explizit erfasst. Sie müssen prüfen, wie sie Rückgriffsansprüche gegen Hersteller in Drittländern absichern oder über Versicherungen abdecken.
Handelsvertreter sollten ihre Verträge prüfen: Werden sie als Bevollmächtigte beauftragt, bestimmte Aufgaben in Bezug auf Produktsicherheit wahrzunehmen, können sie ebenfalls haften.
Erleichterte Beweisführung für Geschädigte gemäß der EU-Produkthaftungsrichtlinie
Eine weitere Neuerung betrifft das Prozessrecht:
- Geschädigte müssen ihren Anspruch nicht mehr vollständig beweisen, sondern nur plausibel darlegen.
- Beklagte – also auch Händler, Importeure oder Fulfilment-Dienstleister – sind verpflichtet, relevante Beweismittel offenzulegen.
- Unterlassen sie dies, wird die Fehlerhaftigkeit des Produkts vermutet.
Das erhöht das Risiko für Unternehmen und macht eine saubere interne Dokumentation noch wichtiger.
EU-Produkthaftungsrichtlinie: Was Unternehmen jetzt tun sollten
- Vertragsprüfung: Haftungs- und Freistellungsklauseln in Lieferanten- und Vertriebsverträgen anpassen
- Versicherungsschutz: Produkthaftpflichtpolicen prüfen und ggf. erweitern
- Compliance & Dokumentation: interne Prozesse so gestalten, dass relevante Sicherheitsinformationen nachvollziehbar dokumentiert sind
- Informationsmanagement: sicherstellen, dass die Daten von Herstellern und Importeuren vollständig vorliegen, um Haftung zu vermeiden
Fazit zur neuen EU-Produkthaftungsrichtlinie
Die neue EU-Produkthaftungsrichtlinie bringt einen Paradigmenwechsel: Software wird haftungsrechtlich wie ein Produkt behandelt, und der Kreis der haftenden Akteure erweitert sich deutlich. Für Hersteller, Händler, Plattformbetreiber und Fulfilment-Dienstleister bedeutet das: mehr Verantwortung, mehr Risiko – aber auch mehr Klarheit.
Wer jetzt proaktiv Verträge, Prozesse und Versicherungen prüft, kann 2026 gut vorbereitet starten.
Wenn Sie Fragen zur neuen EU-Produkthaftungsrichtlinie und deren Auswirkungen auf Hersteller, Händler oder Softwareanbieter haben, wenden Sie sich an unsere Fachanwälte für Handels- und Gesellschaftsrecht mit weiterer Expertise im Haftungsrecht. Wir beraten Sie gerne.

Ihr Ansprechpartner
Hans-Peter Heinemann
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