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November 2025

Digitaler Nachlass im Unternehmen: Zugriff auf Social-Media-Accounts und digitale Daten nach dem Todesfall

Die Frage, was mit digitalen Konten und Daten nach dem Tod geschieht, gewinnt seit Jahren an Bedeutung. Neben persönlichen E-Mail- und Social-Media-Accounts betrifft dies zunehmend auch geschäftliche digitale Zugänge.

Ein aktuelles Urteil des OLG Oldenburg (Urt. v. 30.12.2024, 13 U 116/23) schafft mehr Klarheit: Erben haben grundsätzlich Anspruch auf Zugang zu Social-Media-Accounts des Verstorbenen, auch wenn diese vom Plattformbetreiber in den sogenannten „Gedenkzustand“ versetzt wurden.

Doch was bedeutet das für Unternehmer? Und wie lässt sich verhindern, dass wichtige Unternehmensdaten im Ernstfall unerreichbar werden?

Digitaler Nachlass im Unternehmen: Übergang von Social-Media-Accounts auf die Erben

Juristisch gilt der Grundsatz der Gesamtrechtsnachfolge (§ 1922 BGB). Das heißt, die Erben treten vollständig in die Rechte und Pflichten des Verstorbenen ein. Dazu zählen auch digitale Vertragsverhältnisse.

Das OLG Oldenburg hat dies nun bestätigt. Wird ein Instagram- oder anderer Social-Media-Account nach dem Tod blockiert oder „eingefroren“, steht den Erben dennoch das Recht zu, Zugang zu erhalten. Der Plattformbetreiber darf die Herausgabe nicht verweigern.

Das Gericht führte aus, dass der Gedenkzustand keine vertragliche Grundlage hat und die Erbenrechte nicht aushebeln kann.

Wichtig: Das ergibt jedoch noch keinen Anspruch auf aktive Nutzung (z. B. Posten, Antworten, Kommentieren). Der BGH hat hierzu bislang keine abschließende Entscheidung getroffen.

Relevanz des digitalen Nachlasses für Unternehmer und Geschäftsführer

Für den Privatbereich ist die Rechtsprechung bereits wichtig. Im unternehmerischen Kontext wird sie jedoch kritisch.

a) Unternehmens-Accounts, die auf Privatpersonen laufen

Viele Unternehmen nutzen Social-Media-Profile, die auf den privaten Namen des Inhabers oder Geschäftsführers registriert sind. Kommt es zum Todesfall, können Erben

  • Zugang verlangen,
  • Inhalte einsehen,
  • aber ggf. keine aktive Nutzung ausüben.

Für die Unternehmensnachfolge kann das problematisch sein. Kundenkommunikation, Werbekampagnen oder Support-Nachrichten könnten blockiert sein.

b) Zugriff auf Cloud Dienste und digitale Ablagen

Viele geschäftliche Informationen liegen heute in

  • Cloud-Speichern,
  • Passwortmanagern,
  • Online-Banking-Apps,
  • und Social-Media-Management-Tools.

Wenn hier keine klare Nachfolgeregelung besteht, steht das Unternehmen im Ernstfall digital vor verschlossenen Türen.

c) Persönliche vs. geschäftliche Inhalte

Wenn private Accounts auch geschäftliche Kommunikation enthalten, wird die Abgrenzung für Erben und Unternehmen schnell schwierig.

Risiken für das Unternehmen beim digitalen Nachlass

Besonders gefährdet sind Unternehmen, wenn

  • es keine Social-Media-Richtlinie gibt,
  • Passwörter ausschließlich beim Unternehmer liegen,
  • Accounts privat statt geschäftlich registriert sind,
  • keine Vollmachten oder Notfallzugänge existieren,
  • Mitarbeiter keinen Zugriff auf geschäftliche Systeme haben.

Im Todesfall des Kontoinhabers kann das Unternehmen wochenlang nicht handlungsfähig sein.

Handlungsempfehlungen für Unternehmen zur Organisation des digitalen Nachlasses

Um solche Risiken zu vermeiden, sollten Unternehmen bereits zu Lebzeiten klare Strukturen schaffen.

a) Account-Struktur prüfen

  • Sind geschäftliche Social-Media-Accounts formal dem Unternehmen zugeordnet?
  • Liegt die Registrierung auf einer Funktions-E-Mail (z. B. social@unternehmen.de)?
  • Existiert ein internes Rechte-Management?

b) Notfallzugänge und Vollmachten einrichten

Empfehlenswert ist

  • eine digitale Vollmacht für Online-Konten,
  • ein sicherer Passwortmanager mit Unternehmenszugang,
  • ein „Notfallzugang“, der nur von der Geschäftsführung oder Nachfolgern abrufbar ist.

c) Social-Media-Richtlinie erstellen

Darin sollte geregelt sein

  • wer administrativen Zugriff erhält,
  • wie Passwörter gespeichert werden,
  • was im Todesfall oder bei Geschäftsunfähigkeit geschieht.

d) Testamentarische Regelung

Privatpersonen können im Testament ausdrücklich bestimmen

  • wer Zugriff auf digitale Konten erhält,
  • welche Inhalte gelöscht werden sollen,
  • und wie mit Social-Media-Accounts verfahren wird.

Für Unternehmer ist das Teil einer geordneten Unternehmensnachfolge.

Fazit zum digitalen Nachlass im Unternehmen

Die Entscheidung des OLG Oldenburg stärkt die Rechte von Erben beim Zugang zu Social-Media-Accounts. Doch insbesondere für Unternehmen zeigt sie, wie verletzlich der digitale Nachlass sein kann, wenn keine klare Struktur existiert.

Unternehmer sollten frühzeitig sicherstellen, dass:

  • Accounts eindeutig zugeordnet sind,
  • Vollmachten und Notfallregelungen bestehen,
  • und digitale Zugänge nicht an einzelne Personen gebunden bleiben.

Dr. Hille Heinemann Rechtsanwälte begleitet Sie bei Fragen rund um digitale Nachfolge, Erbrecht und Unternehmensnachfolge.

Digitaler Nachlass Unternehmen

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