Dr. Hille Heinemann Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB

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September 2021

Die Limited nach BREXIT: Beschränkte Haftung verschwindet!

Durch das jüngste Urteil des Oberlandesgerichts München (OLG München, Urteil vom 05.08.2021 – 29 U 2411/21) bietet die auch in Deutschland verbreitete Gesellschaftsform der britische Limited aufgrund des Austritts des vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union ihren Gesellschaftern keine beschränkte Haftung mehr.

Grundsatz der Gründungstheorie

Im Zuge einer Reihe von Entscheidungen des EuGH hat sich in der EU die sogenannte Gründungstheorie etabliert. Danach haben Mitgliedsstaaten der EU die Gesellschaftsformen anderer Mitgliedsstaaten, welche das eigene Recht nicht kennt, anzuerkennen und diese wie eine vergleichbare Gesellschaftsform des eigenen Rechts zu behandeln. So war die britische Limited, die eine ähnliche Struktur wie eine deutsche GmbH aufweist, in Deutschland wie die GmbH zu behandeln.

Rückkehr zur (milden) Sitztheorie

Nach Rechtsprechung des OLG München gilt die Gründungstheorie aufgrund des Brexits nicht länger für britische Gesellschaftsformen. Für diese Gesellschaften gilt nun das Recht des Landes, in dem die Gesellschaft ihren tatsächlichen Sitz hat (Sitzungstheorie). Da das deutsche Gesellschaftsrecht die britische Limited nicht kennt, wird diese nun – je nach Ausgestaltung – gleichbehandelt wie eine GbR, OHG oder bei nur einer Gesellschafterin wie ein einzelkaufmännisches Unternehmen. Diese Gesellschaftsformen weisen jedoch anders als die britische Limited keine Form der beschränkten Haftung auf, wodurch ihre Gesellschafter der vollen persönlichen Haftung unterliegen.

Praxishinweis

Unternehmen in Deutschland mit der Rechtsform der britische Limited oder der Limited & Co.KG sollten sich spätestens jetzt umfassend rechtlich beraten lassen und eine Änderung ihrer Gesellschaftsform in Betracht ziehen.

Kommen Sie bei Bedarf gerne auf uns zu!

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