Dr. Hille Heinemann Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB

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April 2017

Aktuelles Urteil: Bankdarlehen nicht in jedem Fall wegen falscher Widerrufsbelehrung widerruflich

Die Gelegenheit scheint günstig. Die Kreditzinsen, gerade diejenigen für Baufinanzierungen, sinken. Viele Bankkunden haben aber insbesondere langfristige Wohnungsbaukredite zu sehr viel schlechteren Zinskonditionen abgeschlossen. Langfristige Bankkredite lassen sich nicht ohne weiteres auflösen, es sei denn, man ist bereit, Vorfälligkeitsentschädigung an die Bank zu zahlen. Die Möglichkeit, sich über einen Widerruf, der Verbrauchern bei Verbraucherkrediten zusteht, sich aus der Verpflichtung des Vertrages zu lösen, kommt da sehr gelegen.

Denn der Widerruf hätte zur Folge, dass der laufende Darlehensvertrag rückabgewickelt wird. Hat der Verbraucher dann eine Bank an der Hand, die für ihn die Umfinanzierung zu einem deutlichen niedrigeren Zinssatz bereit stellt, lohnt es sich, zu widerrufen.

Doch für einen Widerruf des Verbraucher-Darlehensvertrages ist es erforderlich, dass die Widerrufsfrist noch nicht abgelaufen ist. Allerdings besagt das Gesetz, dass die Widerrufsfrist von 2 Wochen gar nicht erst zu laufen beginnt, wenn der Darlehensnehmer fehlerhaft über sein Widerrufsrecht belehrt wurde. Und hierauf beriefen sich einige findige Rechtsanwälte. Sie legten in vielen Fällen offen, dass die schriftliche Widerrufsbelehrung falsch war. So konnten die Darlehensnehmer ihre Darlehen zugunsten besserer Zinskonditionen allein wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrung umfinanzieren.

Doch die Rechtsprechung trübt nun die Widerrufslaune der Kreditnehmer. Denn der Widerruf ist nicht immer möglich, auch wenn die Belehrung mangelhaft ist. Demnach ist der Widerruf in folgenden Fällen ausgeschlossen:

  • Wenn in den Text des gesetzlichen Mustertextes nicht übermäßig eingegriffen wurden (z.B. Verzicht auf die Anschrift, wohin der Widerruf gerichtet werden muss) und der Belehrungstext inhaltlich richtig ist.
  • Wenn der Darlehensvertrag durch Umschuldung abgelöst wurde, ist das Widerrufsrecht in der Regel verwirkt.
  • Wenn der ursprüngliche Darlehensvertrag gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung vorzeitig beendet wurde, ist das Widerrufsrecht in der Regel verwirkt.

Doch die Rechtsprechung trübt nun die Widerrufslaune der Kreditnehmer. Denn der Widerruf ist nicht immer möglich, auch wenn die Belehrung mangelhaft ist. Demnach ist der Widerruf in folgenden Fällen ausgeschlossen:

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