Dr. Hille Heinemann Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB

Pröllstraße 24 | 86157 Augsburg.

Telefon +49 (0) 821.650 534-0

Juli 2022

Auszug aus geerbtem Haus: Weiterhin Befreiung von der Erbschaftsteuer möglich

Der Bundesfinanzhof hat ein Urteil in einer interessanten Frage im Erbschaftsteuerrecht gesprochen: Ein Erbe verliert nicht automatisch die Erbschaftsteuerbefreiung für ein Familienheim, wenn ihm die eigene Nutzung der Immobilie aus gesundheitlichen Gründen unmöglich oder unzumutbar ist.

Im konkreten Fall ging es um folgendes: Der Kläger hatte das geerbte Einfamilienhaus zunächst selbst bewohnt, war aber bereits nach einigen Jahren ausgezogen. Daraufhin wurde das Haus abgerissen. Der Kläger machte gegenüber dem Finanzamt und dem Finanzgericht erfolglos geltend, er habe sich angesichts seines Gesundheitszustands kaum noch in seinem Haus bewegen können. Deshalb konnte er dort ohne fremde Hilfe nicht mehr leben. Das Finanzgericht war daraufhin der Ansicht, dass das kein zwingender Grund für einen Auszug sei, da sich der Kläger hätte fremde Hilfe holen können. Der BFH hat das erstinstanzliche Urteil aufgehoben und die Sache an das Finanzgericht zurückverwiesen.

Eine Steuerbefreiung gemäß § 13 Abs. 1 Nr. 4c des Erbschaft- und Schenkungssteuergesetzes setzt zwar grundsätzlich voraus, dass der Erbe für zehn Jahre das geerbte Haus selbst nutzt – es sei denn, er ist aus „zwingenden Gründen“ daran gehindert. Aber zwingend gilt nicht nur den Fall der Unmöglichkeit, sondern auch für eine Unzumutbarkeit der Selbstnutzung. Unwirtschaftlichkeit einer Sanierung und andere reine Zweckmäßigkeitserwägungen genügen aber weiterhin nicht.

BFH-Urteil vom 01.12.2021 – II R 18/20, vgl. https://www.bundesfinanzhof.de/de/presse/pressemeldungen/detail/erbschaftsteuerbefreiung-fuer-ein-familienheim/

Thorsten Ruffing
Rechtsanwalt

Weitere Interessante Beiträge zum Thema

Kollege Thorsten Ruffing jetzt auch FACHANWALT FÜR STEUERRECHT

Wir wachsen – und die Kompetenz wächst mit. Wir freuen uns sehr, dass unserem Kollegen Thorsten Ruffing von der Rechtsanwaltskammer München die Befugnis erteilt wurde, den Titel „FACHANWALT FÜR STEUERRECHT“ zu führen.

Dr. Hille Heinemann Rechtsanwälte beraten Gesellschafter der AxynTeC bei Verkauf an Nanofilm Technologies Int.

Dr. Hille Heinemann Rechtsanwälte PartGmbB haben den gesamten Verkaufsprozess von der vorvertraglichen Phase über die due diligence bis hin zum notariellen Vertragsabschluss auf Verkäuferseite begleitet und betreut. Jetzt mehr erfahren!

Die GbR gehört ins Gesellschaftsregister!

Mehr Transparenz und Anerkennung der GbR durch Eintragung in das neue Gesellschaftsregister dank MoPeG. Entdecken Sie die neuen Möglichkeiten für Ihre GbR!

MoPeG ab 1. Januar 2024 – Gestaltungs- und Anpassungsbedarf in Gesellschaftsverträgen?

Gesellschaftsverträge sollten aufgrund der Gesetzesänderung umgehend auf ihre Aktualität geprüft werden. Unsere Experten unterstützen Sie dabei gerne!

Die Haftung in der GbR nach der Gesellschaftsrechtsreform (MoPeG)

Erfahren Sie, welche Haftungsregeln für GbR-Gesellschafter nach der Gesellschaftsrechtsreform (MoPeG) ab Januar 2024 gelten. Bleiben Sie informiert!

Hausübergabe an Erben, Erbschaftsteuer