Dr. Hille Heinemann Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB
Pröllstraße 24 | 86157 Augsburg.
Telefon +49 (0) 821.650 534-0
Unsere Devise: Es ist Ihr gutes Recht!
Die Tätigkeit als Unternehmer und der Unternehmen ist immer mehr rechtlichen Herausforderungen ausgesetzt. Es genügt nicht mehr, nur sein eigenes Geschäft zu verstehen. Der unternehmerische Blick muss über die eigene Fachkenntnis hinausgehen. Gerade in Zeiten, in denen Zukunftserwartungen unsicherer denn je sind, bedarf es einer sorgfältigen Planung und der rechtzeitigen Einschätzung von Risiken. An dieser Stelle ist Dr. Hille Heinemann Rechtsanwälte der richtige Berater an Ihrer Seite. Das gilt insbesondere, wenn es darum geht negativen Entwicklungen vorzubeugen und auf unerwartete Ereignisse vorbereitet zu sein. Das gilt insbesondere aber auch, wenn entschlossenes mutiges Handeln erforderlich wird, und sei es auch vor Gericht. Nur so lässt sich unternehmerischer Mehrwert schaffen.
Dr. Hille Heinemann Rechtsanwälte haben sich seit vielen Jahren Kernkompetenzen auf allen wesentlichen Rechtsgebieten der wirtschaftlichen Tätigkeit des Mittelstandes erarbeitet und stehen ihren Mandanten mit vielseitiger Erfahrung und beeindruckender Kompetenz zur Seite. Dies zeigen bereits die Fachanwaltschaften , welche ihre Kernkompetenzen insbesondere im Gesellschafts-, Steuer und Handelsrecht abdecken.
Dr. Hille Heinemann Rechtsanwälte vertritt seine Mandanten in Augsburg, Schwaben und Bayern, um deren pragmatische und wirtschaftlich optimale Ziele zu erreichen, bei Verhandlungen und vor Gericht sowie bei der umfassenden Beratung um alle relevanten Rechtsgebiete, bei der der Blick über den Tellerrand nicht fehlt.
Gerade auch von Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern, Insolvenzverwaltern, aber auch Rechtsanwälten anderer Fachgebiete wird Dr. Hille Heinemann Rechtsanwälte gerne zur ergänzenden Beratung mit seiner fachlichen und persönlichen Kompetenz zurate gezogen. Aus diesem Grunde hat sich über Jahre hin das Geschäftsmodell entwickelt, dass Dr. Hille Heinemann Rechtsanwälte diese Berufsgruppen und deren Mandanten im Fragen des Gesellschaftsrechts, des Insolvenzrechts, aber auch im Bereich des Haftungsrechts tatkräftig unterstützt.
Unser Videoblog
Unser neuer Videoblog bietet Ihnen interessante Informationen rund um unser Unternehmen. Wir bringen Ihnen neue Gesetzesentwicklungen und Besonderheiten der Rechtssprechung praxisorientiert näher.
Aktuelles aus dem Recht
Hier finden Sie aktuelle Informationen zu relevanten Themen und Infos aus unserer Kanzlei. Informieren Sie sich auch über aktuelle Veranstaltungen, die unsererseites angeboten werden.
2024
MoPeG 2024: Das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts tritt in Kraft
Das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) gilt ab 01. Januar 2024.
Gesellschaftsverträge sollten aufgrund der Gesetzesänderung umgehend auf ihre Aktualität geprüft werden und es gelten neue Haftungsregeln für GbR-Gesellschafter nun nach der Gesellschaftsrechtsreform. Bleiben Sie informiert!
Eine Innovation ist außerdem das neu geschaffene Gesellschaftsregister für die GbR, welches mehr Transparenz und Anerkennung schaffen soll.
Entdecken Sie die neuen Möglichkeiten für Ihre GbR! Informieren Sie sich zudem über die Pflicht zur Meldung an das Transparenzregister.
Dr. Hille Heinemann Rechtsanwälte beantworten in den FAQs die häufigsten Fragen zur Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) nach dem neuen Personengesellschaftsrecht MoPeG. Ihre Fachanwälte für Handels- und Gesellschaftsrecht beraten Sie natürlich gerne auch persönlich. Rufen Sie an unter 0821/ 650 53 40 oder schreiben Sie uns über rechtsanwaelte@dr-hille-heinemann.de